DER BETRIEB
DBA-Österreich: Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 DBA-Österreich

DBA-Österreich: Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 DBA-Österreich

BMF, Schreiben vom 18.04.2019 – IV B 3 – S 1301-AUT/07/10015-02 [2019/0328577]

Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung der Grenzgängerregelung in Art. 15 Abs. 6 DBA-Österreich haben die zuständigen Behörden, gestützt auf Art. 25 Abs. 3 DBA-Österreich, am 04./09.04.2019 folgende Konsultationsvereinbarung geschlossen, die auf alle offenen Fälle anzuwenden ist:

„Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24.08.2000

Gestützt auf Art. 25 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag vom 24.08.2000, zuletzt geändert durch das Protokoll vom 29.12.2010 (im Folgenden als „Abkommen“ bezeichnet), haben die zuständigen Behörden Deutschlands und Österreichs die folgende Konsultationsver‐

DB 25/2019 S. 1419>>

einbarung zur Anwendung des