DER BETRIEB
Vergütung von Umkleidezeiten bei manteltarifvertraglicher Öffnungsklausel

Vergütung von Umkleidezeiten bei manteltarifvertraglicher Öffnungsklausel

Kommentiert von Michael Rätze

BAG, Urteil vom 12.12.2018 – 5 AZR 124/18

Das BAG hatte erneut über die Vergütung von Umkleidezeiten zu entscheiden. Im vorliegenden Fall stand dem geltend gemachten Anspruch des Klägers ein Manteltarifvertrag entgegen. Gleichwohl bleibt es den Betriebsparteien unbenommen, eine Betriebsvereinbarung dahingehend zu schaffen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Einordnung

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Vergütungspflicht der Umkleidezeit, die der Kläger zum Anlegen der Schutzkleidung benötigt.

Seit 2005 ist der Kläger bei der Beklagten, einem Chemieunternehmen, als Schichtführer in den Produktionsanlagen beschäftigt. Es gilt der Manteltarifvertrag (MTV) zwischen dem Bundesarbeitgeberverband Chemie und der IG Bergbau, Chemie und Energie. § 6 MTV lautet:

„1. Ist infolge besonders starker Verschmutzung oder aus gesundheitlichen Gründen eine sorgfältige Reinigung erforderlich, so wird täglich eine bezahlte Waschzeit gewährt. Welche Gruppen