DER BETRIEB
Rechtfertigen Zweifel über die Dienstunfähigkeit die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung sowie die Erstellung eines psychologischen Gutachtens?
Übertragbarkeit beamtenrechtlicher Grundsätze für die nicht im Beamtenverhältnis stehenden Lehrkräfte an öffentlichen Schulen

Rechtfertigen Zweifel über die Dienstunfähigkeit die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung sowie die Erstellung eines psychologischen Gutachtens?

Übertragbarkeit beamtenrechtlicher Grundsätze für die nicht im Beamtenverhältnis stehenden Lehrkräfte an öffentlichen Schulen

Kommentiert von RAin/FAinArbR/FAinMedR Dr. Eva Rütz, LL.M. / RAin Katharina Gorontzi, LL.M.

LAG Hamm, Urteil vom 22.02.2019 – 18 SaGa 7/19

Lehrer, die nicht in einem beamtenrechtlichen Verhältnis zu einer öffentlichen Schule stehen, können bei der rechtswidrigen Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung einen vertraglichen oder quasinegatorischen Unterlassungsanspruch gegen ihren Arbeitgeber haben.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Fazit

I. Sachverhalt

Eine an einer Realschule tätige Lehrerin war seit fast zwei Jahren arbeitsunfähig erkrankt. Zwischen ihr und dem Träger der Realschule bestand ein Anstellungsvertrag, der auf schul- und beamtenrechtliche Normen Bezug nahm.

Nachdem zwei Wiedereingliederungsversuche gescheitert waren, ordnete der Träger der Realschule eine amtsärztliche Untersuchung zur Feststellung der Dienstfähigkeit der Lehrerin an. Zuvor hatte die Lehrerin postalisch mitgeteilt, vorerst ihren Dienst nicht mehr antreten zu können. Es bestanden aufseiten