DER BETRIEB
Leistungsbeschreibung bei Waren im Niedrigpreissegment – AdV

Leistungsbeschreibung bei Waren im Niedrigpreissegment – AdV

BFH, Beschluss vom 14.03.2019 – V B 3/19

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Ernstlich zweifelhaft ist, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im Niedrigpreissegment hinsichtlich der Leistungsbeschreibung voraussetzt, dass die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung angegeben wird oder ob insoweit die Angabe der Warengattung („Hosen“, „Blusen“, „Pulli“) ausreicht.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

UStG § 15 Abs. 1, § 14 Abs. 4 Nr. 5

MwStSystRL Art. 226 Nr. 6

HGB § 377

Sachverhalt

Streitig ist der Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Textilien (Bekleidungsstücke) im Niedrigpreissegment. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) war in den Streitjahren (2012-2013) im Großhandel mit Textilien und Modeaccessoires im Niedrigpreissegment tätig. Die Waren wurden jew. in großen Mengen eingekauft, wobei die Preise des jeweiligen Artikels überwiegend im unteren und mittleren einstelligen Eurobereich lagen, nur vereinzelt zwischen 10 € und 12 €.