DER BETRIEB
Mindestlohn auch für Arbeitnehmer eines ausländischen Transportunternehmens

Mindestlohn auch für Arbeitnehmer eines ausländischen Transportunternehmens

Kommentiert von RA Dr. Sven Lohse / Nadine Germeroth

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.01.2019 – 1 K 1161/17, 1 K 1174/17

Das FG Berlin-Brandenburg hat gleich in zwei Fällen entschieden, dass die Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) selbst dann auf ausländische Transportunternehmen anwendbar sind, wenn sich die Arbeitnehmer nur kurzzeitig in Deutschland aufhalten. Die Anwendbarkeit des MiLoG verstoße weder gegen Unions- noch gegen Verfassungsrecht.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Zwei juristische Personen nach polnischem Recht der Speditions- und Logistikbranche mit Sitz in Polen wendeten sich gegen die Anwendbarkeit des MiLoG auf Fahrer, die sich nur kurzzeitig in Deutschland aufhalten (nicht ausschließlich Transitfahrten).

In einem Fall wollte ein Transportunternehmen festgestellt wissen, dass es nicht verpflichtet sei, den nach dem MiLoG vorgesehenen Dokumentationspflichten nachzukommen. In einem weiteren Fall wendete sich ein