DER BETRIEB
Ertragsteuerliche Behandlung der Vergütungsvorschüsse nach § 9 InsVV bei bilanzierenden Insolvenzverwaltern
– Anwendung des BFH-Urteils vom 07.11.2018 – IV R 20/16, DB 2019 S. 158

Ertragsteuerliche Behandlung der Vergütungsvorschüsse nach § 9 InsVV bei bilanzierenden Insolvenzverwaltern

– Anwendung des BFH-Urteils vom 07.11.2018 – IV R 20/16, DB 2019 S. 158

OFD NRW, Kurzinformation vom 16.04.2019 – S 2133-2016/0008-St 143

Mit Urteil vom 07.11.2018 (IV R 20/16, DB 2019 S. 158) hat der BFH entschieden, dass es sich bei dem Anspruch des Insolvenzverwalters nach § 9 InsVV um einen bloßen Anspruch auf Vorschuss auf die (endgültige) Vergütung handelt, der noch nicht zur Gewinnrealisierung führt. Der Insolvenzverwalter hat die von ihm geschuldete Erfüllungshandlung danach grds. erst mit der Beendigung seiner Tätigkeit in dem betreffenden Insolvenzverfahren erbracht, d.h. regelmäßig