DER BETRIEB
Umsatzsteuerliche Folgen eines ungeordneten Brexits – Anm. zum BMF-Schreiben vom 08.04.2019

Umsatzsteuerliche Folgen eines ungeordneten Brexits – Anm. zum BMF-Schreiben vom 08.04.2019

Kommentiert von RA Dr. Matthias Oldiges

Die EU und das Vereinigte Königreich streben einen geordneten Brexit an. Wird ein Austrittsabkommen nicht spätestens bis zum 31.10.2019 unterschrieben, kommt es zum ungeordneten Brexit. Auch ein früheres Austrittsdatum als der 31.10.2019 ist grds. möglich. Das BMF hat mit Schreiben vom 08.04.2019 zu den umsatzsteuerlichen Auswirkungen im Fall eines ungeordneten Brexits zum 12.04.2019 Stellung genommen. Die Grundsätze des BMF-Schreibens gelten auch für einen späteren Austrittstermin. Solange ein ungeordneter Brexit nicht ausgeschlossen ist, dient das BMF-Schreiben als Leitfaden. Die nachfolgenden Ausführungen unterstellen einen ungeordneten Brexit zum 31.10.2019, erläutern die umsatzsteuerlichen Auswirkungen und geben Handlungsempfehlungen.

Inhaltsübersicht

  • I. Lieferung von Gegenständen
    • 1. Umsatzsteuerliche Auswirkungen
    • 2. Übergangsregelung bei Lieferungen rund um das Austrittsdatum
  • II. Dienstleistungen
    • 1. Umsatzsteuerliche Auswirkungen
    • 2.