DER BETRIEB
Vermögen einer unselbstständigen Stiftung liechtensteinischen Rechts als Nachlassvermögen des Stifters

Vermögen einer unselbstständigen Stiftung liechtensteinischen Rechts als Nachlassvermögen des Stifters

BFH, Urteil vom 05.12.2018 – II R 9/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Das einer unselbstständigen Stiftung liechtensteinischen Rechts übertragene, jedoch weiter dem Stifter zuzurechnende Vermögen gehört beim Tode des Stifters zum Erbanfall, wenn die Herrschaftsbefugnisse des Stifters vererblich sind

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1

Sachverhalt

Der Kläger ist Alleinerbe der im Juli 2009 verstorbenen Erblasserin (E), die im Jahr 1999 als Stifterin Vermögen auf eine neu gegründete Stiftung übertragen hatte. Die Stiftung war als unbefristete Stiftung i.S.d. Art. 552 ff. des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) mit Sitz in Vaduz errichtet worden. Ihr Zweck war die Auszahlung von Beiträgen zugunsten Angehöriger bestimmter Familien, nach dem Tod der Erstbegünstigten, der E, jedoch ausschließlich die Auszahlung von Beiträgen an Projekten des O. Der von der Stifterin bestellte