DER BETRIEB
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Leasing

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Leasing

BFH, Urteil vom 11.12.2018 – III R 23/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen
  1. 1.

    Die Hinzurechnung verausgabter Leasingraten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG findet auch bei der Refinanzierung von Leasinggeschäften statt (sog. Doppelstockmodell).

  2. 2.

    § 19 Abs. 4 GewStDV findet auf den in den Leasingraten enthaltenen Zinsanteil keine Anwendung. Bei der Hinzurechnung der Leasingraten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG handelt es sich weder um Entgelte für Schulden noch ihnen gleichgestellte Beträge nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG.

  3. 3.

    Der festgesetzte (negative) Gewerbeertrag im GewSt-Messbescheid hat gem. § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG i.d.F. des JStG 2010 Bindungswirkung für den Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. a, § 8 Nr. 1 Buchst. d, § 35b Abs. 2 Satz 2

GewStDV § 19 Abs. 4

Sachverhalt

Streitig ist, ob die in Leasingraten enthaltenen Zinsanteile gem. § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG dem Gewinn