DER BETRIEB
EuGH-Vorlage zur „Nummer der Rechnung“ im Vorsteuervergütungsantrag
Vorsteuerabzug – Vergütungsantrag – Rechnungsnummer – Referenznummer

EuGH-Vorlage zur „Nummer der Rechnung“ im Vorsteuervergütungsantrag

Vorsteuerabzug – Vergütungsantrag – Rechnungsnummer – Referenznummer

BFH, Beschluss vom 13.02.2019 – XI R 13/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen
  1. 1.

    Ist Art. 8 Abs. 2 Buchst. d der RL 2008/9/EG, demzufolge in dem Erstattungsantrag für jeden Mitgliedstaat der Erstattung und für jede Rechnung u.a. die Nummer der Rechnung anzugeben ist, dahingehend auszulegen, dass auch die Angabe der Referenznummer einer Rechnung genügt, die als zusätzliches Ordnungskriterium neben der Rechnungsnummer auf einem Rechnungsbeleg ausgewiesen ist?

  2. 2.

    Falls die vorstehende Frage zu verneinen ist: Gilt ein Erstattungsantrag, in dem statt der Rechnungsnummer die Referenznummer einer Rechnung angegeben worden ist, als formell vollständig und i.S.v. Art. 15 Abs. 1 Satz 2 der RL 2008/9/EG als fristwahrend vorgelegt?

  3. 3.

    Ist bei der Beantwortung der Frage 2 zu berücksichtigen, dass der nicht im Mitgliedstaat der Erstattung ansässige Stpfl. aus Sicht eines verständigen Antragstellers aufgrund der Gestaltung des elektronischen Portals im Ansässigkeitsstaat und des Vordrucks des