Veräußerungskosten als dem Veräußerungs-vorgang zuzuordnende Betriebsausgaben – Kein Abzug von gesellschaftsvertraglich veranlasster Übernahme von GewSt
BFH, Urteil vom 07.03.2019 – IV R 18/17
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
- 1.
Veräußerungskosten i.S.d. § 16 Abs. 2 EStG sind Betriebsausgaben i.S.d. § 4 Abs. 4 EStG, die durch den Veräußerungsvorgang veranlasst sind.
- 2.
§ 4 Abs. 5b EStG steht dem Abzug der GewSt als Betriebsausgabe nur bei dem Schuldner der GewSt entgegen, nicht auch bei demjenigen, der sich vertraglich zur Übernahme der GewSt-Belastung verpflichtet.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
EStG § 4 Abs. 4, Abs. 5b, § 16 Abs. 2
UmwStG 2006 § 18 Abs. 3
Sachverhalt
Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, wurde im Dezember 2011 gegründet. Persönlich haftende, nicht am Kapital beteiligte Gesellschafterin war eine GmbH (Komplementär-GmbH), Kommanditisten waren zu gleichen Teilen die Herren A und B. A und B waren zugleich am Stammkapital der Komplementär-GmbH je zur Hälfte beteiligt.
A und B waren ferner zu je 50% an der 1995 gegründeten D-GmbH beteiligt. Mit notariell beurkundetem Verschmelzungsvertrag vom Januar 2012 wurde das