Rechtsnatur der Entgeltumwandlung und Berechnung des Zuschusses nach § 1a Abs. 1a oder § 23 Abs. 2 BetrAVG
RA/FAArbR Dr. Jochen Koch
Der Zuschuss zur Weitergabe eingesparter Sozialversicherungsbeiträge bei Entgeltumwandlung beschäftigt momentan viele Unternehmen. Zu welchem Zeitpunkt ist die Ersparnis genau auszurechnen und wie wird die Höhe der Sozialversicherungsersparnis berechnet? Der Beitrag antwortet – ausgehend von grundsätzlichen Überlegungen zur Entgeltumwandlungsvereinbarung – auf diese Fragen.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Grundlagen der Entgeltumwandlung
- 1. Arbeitsrecht
- a) Vorbemerkung
- b) Die Entgeltumwandlung als Dauerschuldverhältnis
- c) Zeitpunkt der Entgeltumwandlung
- 2. Steuerrecht und Beitragsrecht
- 3. Ergebnis
- 1. Arbeitsrecht
- III. Beitrag des Arbeitgebers an den externen Versorgungsträger
- 1. Arbeitsrecht
- 2. Steuerrecht und Beitragsrecht
- a) Steuerrecht
- b) Beitragsrecht
- IV. Arbeitgeberzuschuss
- 1. Arbeitsrecht
- 2. Steuerrecht
- 3. Beitragsrecht
- 4. Vorrang der Anrechnung von AG-Zuschuss und Entgeltumwandlungsbetrag in Steuer- und Beitragsrecht irrelevant
- V. Bemessung des Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Abs. 1a