DER BETRIEB
Wirksamkeit von Verfallklauseln in Altverträgen vor Inkrafttreten des MiLoG
Auslegung unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes

Wirksamkeit von Verfallklauseln in Altverträgen vor Inkrafttreten des MiLoG

Auslegung unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes

Kommentiert von RAin/FAinArbR Dr. Andrea Panzer-Heemeier / RAin Carina Engelhard, MLE

LAG Hamm, Urteil vom 14.11.2018 – 2 Sa 458/18

Eine Verfallklausel, die vor Inkrafttreten des MiLoG arbeitsvertraglich vereinbart wurde, ist aus Vertrauensschutzgründen dahingehend auszulegen, dass die Vertragsparteien keine Verfallklausel vereinbaren wollten, die gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, insbesondere wenn der Wortlaut der Klausel im Übrigen gerade solche Ansprüche ausnimmt, die auf einer strafbaren oder unerlaubten Handlung beruhen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
    • 1. Kein nachträglicher Verstoß gegen das Transparenzgebot
    • 2. Ermittlung des Parteiwillens durch umfassende Auslegung
  • III. Fazit und Einordnung

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten um Überstundenvergütung.

Der Kläger war bis zum 30.06.2017 als Kraftfahrer im Fernverkehr bei der Beklagten beschäftigt. Mit seiner am 31.07.2017 bei dem ArbG Bielefeld eingegangenen Klage macht der Kläger für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis