DER BETRIEB
IBAN-Überweisung: Beschränkung der Haftung des Zahlungsdienstleisters bei Zahlungsvorgang aufgrund fehlerhaften Kundenidentifikators

IBAN-Überweisung: Beschränkung der Haftung des Zahlungsdienstleisters bei Zahlungsvorgang aufgrund fehlerhaften Kundenidentifikators

EuGH, Urteil vom 21.03.2019 – C-245/18

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Art. 74 Abs. 2 der RL 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.11.2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der RL 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der RL 97/5/EG ist dahin auszulegen, dass die in dieser Bestimmung vorgesehene Haftungsbeschränkung des Zahlungsdienstleisters, wenn ein Zahlungsauftrag in Übereinstimmung mit dem vom Zahlungsdienstnutzer angegebenen Kundenidentifikator ausgeführt wird, dieser aber nicht mit dem von diesem Nutzer angegebenen Namen des Zahlungsempfängers übereinstimmt, sowohl auf den Zahlungsdienstleister des Zahlers als auch auf den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers Anwendung findet.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

RL 2007/64/EG Art. 74 Abs. 2

Sachverhalt

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art. 74 und 75 der RL 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.11