DER BETRIEB
Ferienwohnungsvermietung als Reiseleistung
Reiseleistungen – Margenbesteuerung – Vermietung von Ferienwohnungen – Nebenleistungen – Beherbergung – Ermäßigter Steuersatz

Ferienwohnungsvermietung als Reiseleistung

Reiseleistungen – Margenbesteuerung – Vermietung von Ferienwohnungen – Nebenleistungen – Beherbergung – Ermäßigter Steuersatz

BFH, Urteil vom 27.03.2019 – V R 10/19 (V R 60/16)

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Die Vermietung von Ferienwohnungen, die der Unternehmer von anderen Unternehmern angemietet hat, unterliegt der Margenbesteuerung nach § 25 UStG unter Anwendung des Regelsteuersatzes.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

UStG § 12 Abs. 2 Nr. 11, § 25

MwStSystRL Art. 306 Abs. 1, Art. 98 Abs. 2 Unterabs. 1, Anhang III Nr. 12

Sachverhalt

Die Klägerin vermietete im Streitjahr 2011 im eigenen Namen Häuser im Inland sowie in Österreich und Italien zu Urlaubszwecken an Privatkunden. Sie mietete diese ihrerseits für die Zeiträume der eigenen Vermietung von dem jeweiligen Eigentümer an. Die Kundenbetreuung vor Ort erfolgte durch die jeweiligen Eigentümer oder deren Beauftragte. Zu den Leistungen gehörte neben der Bereitstellung der Unterkunft typischerweise auch die Reinigung der Unterkunft sowie ggf. ein Wäsche- und Semmelservice.

Die Klägerin berechnete die Steuer nach der sog. Margenbesteuerung des