Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Nutzungsersatz bei Rückabwicklung
BGH, Urteil vom 12.03.2019 – XI ZR 9/17
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Zur Bemessung der Gebrauchsvorteile des Darlehensnehmers im Fall des Widerrufs seiner auf den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung.
Wegen der Rückwirkung der Aufrechnung besteht, soweit sich die Ansprüche aus dem Rückgewährschuldverhältnis zu diesem Zeitpunkt aufrechenbar gegenüberstehen und aufgerechnet werden, ab dem Zugang des Widerrufs kein Anspruch des Verbrauchers aus § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. i.V.m. § 346 Abs. 1 Hs. 2 BGB auf Herausgabe vom Darlehensgeber aus Zins- und Tilgungsleistungen mutmaßlich gezogener Nutzungen.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
BGB § 357 Abs. 1 Satz 1 (Fassung bis 12.06.2014), § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2
BGB § 357 Abs. 1 Satz 1 (Fassung bis 12.06.2014), § 346 Abs. 1 Hs. 2, § 389
Sachverhalt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit des Widerrufs der auf den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten