DER BETRIEB
Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr – sog. Doppelverkaufssystem

Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr – sog. Doppelverkaufssystem

BayLfSt, Verfügung vom 08.05.2019 – S 7133.2.1-4/14 St33

Erwirbt ein ausländischer Abnehmer Waren zu nichtunternehmerischen Zwecken und verbringt diese im persönlichen Reisegepäck in das Drittland, ist die Lieferung dieser Waren unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3a UStG nach § 4 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a UStG von der USt befreit (nichtkommerzieller Reiseverkehr). Bei Lieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr wird auch ein sog. „Doppelverkaufssystem“ angewendet.

Bei dem „Doppelverkaufssystem“ handelt es sich um ein Verfahren, das es einerseits einem ausländischen Kunden ermöglicht, Waren zutreffend umsatzsteuerfrei einkaufen zu können und das andererseits dem Einzelhändler größtmögliche Sicherheit bei der Abwicklung des Geschäfts bietet. Das wird dadurch erreicht, dass es beim Doppelverkaufssystem gerade nicht zu einer Lieferung des Einzelhändlers an den ausländischen Abnehmer kommt. Tatsächlich kommt es zunächst zu einer umsatzsteuerpflichtigen Lieferung des Einzelhändlers an