DER BETRIEB
Freifahrtschein für unerlaubte Privatfahrten mit dem Dienstwagen?

Freifahrtschein für unerlaubte Privatfahrten mit dem Dienstwagen?

Kommentiert von RAin/FAinArbR Dr. Sabine Schröter / RAin Elina Letiy

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.01.2019 – 5 Sa 291/18

Das LAG Rheinland-Pfalz sah weder die fristlose noch die hilfsweise ordentliche Kündigung einer Arbeitnehmerin als zulässig an, die unerlaubt Fahrzeuge des Arbeitgebers privat nutzte. Sind Arbeitgeber mit Fahrzeugpools in solchen Fällen machtlos?

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Bewertung und Praxishinweis

I. Sachverhalt

Die Klägerin ist bei den beklagten US-Streitkräften als Sachbearbeiterin im Transportwesen beschäftigt. Über einen erheblichen Zeitraum nutzt sie unerlaubt Poolfahrzeuge der US-Streitkräfte für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und verschleiert dies über falsche Einträge in das Fahrtenbuch. Zum Tanken benutzt die Klägerin eine ebenfalls im Eigentum der US-Streitkräfte stehende Tankkarte. In einem Zeitraum von ca. drei Monaten fährt die Klägerin insgesamt mindestens 9.000 Kilometer auf Kosten ihres Arbeitgebers. Als all dies