Unwirksame Kündigungsregelung wegen Altersdiskriminierung: GmbH-Fremdgeschäftsführer als Arbeitnehmer i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGG
BGH, Urteil vom 26.03.2019 – II ZR 244/17
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH ist bei europarechtskonformer Auslegung jedenfalls insoweit als Arbeitnehmer i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGG anzusehen, wie bei einer Kündigung seines Geschäftsführerdienstvertrags der sachliche Anwendungsbereich des AGG über § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG eröffnet ist.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
AGG § 6 Abs. 1 Nr. 1
Sachverhalt
Der am 28.03.1955 geborene Kläger war seit dem 01.09.2005 Geschäftsführer der Beklagten, die bis zum Jahr 2014 unter der Bezeichnung „T. GmbH“ firmierte. Der Anstellungsvertrag vom 16.08.2005 (im Folgenden: Dienstvertrag) enthält zu der Vertragsdauer in § 7 folgende Regelung:
„1. Dieser Dienstvertrag wird für die Zeit vom 01.09.2005 bis zum 31.08.2010 abgeschlossen; über eine Anschlussregelung werden frühzeitig Gespräche aufgenommen.
2. Erfolgt keine Wiederbestellung, endet dieser Vertrag mit Ablauf der Bestellung.
3. Unabhängig davon behalten