DER BETRIEB
Unwirksame Kündigungsregelung wegen Altersdiskriminierung: GmbH-Fremdgeschäftsführer als Arbeitnehmer i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGG

Unwirksame Kündigungsregelung wegen Altersdiskriminierung: GmbH-Fremdgeschäftsführer als Arbeitnehmer i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGG

BGH, Urteil vom 26.03.2019 – II ZR 244/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH ist bei europarechtskonformer Auslegung jedenfalls insoweit als Arbeitnehmer i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGG anzusehen, wie bei einer Kündigung seines Geschäftsführerdienstvertrags der sachliche Anwendungsbereich des AGG über § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG eröffnet ist.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

AGG § 6 Abs. 1 Nr. 1

Sachverhalt

Der am 28.03.1955 geborene Kläger war seit dem 01.09.2005 Geschäftsführer der Beklagten, die bis zum Jahr 2014 unter der Bezeichnung „T. GmbH“ firmierte. Der Anstellungsvertrag vom 16.08.2005 (im Folgenden: Dienstvertrag) enthält zu der Vertragsdauer in § 7 folgende Regelung:

„1. Dieser Dienstvertrag wird für die Zeit vom 01.09.2005 bis zum 31.08.2010 abgeschlossen; über eine Anschlussregelung werden frühzeitig Gespräche aufgenommen.

2. Erfolgt keine Wiederbestellung, endet dieser Vertrag mit Ablauf der Bestellung.

3. Unabhängig davon behalten