Unwirksame intransparente Klausel in Kaufvertrag über Kommanditanteil an Fondsgesellschaft
BGH, Urteil vom 26.03.2019 – II ZR 413/18
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Die vorformulierte Klausel in einem Kaufvertrag über einen Kommanditanteil an einer Fondsgesellschaft „Für Umstände, die die Kommanditistenhaftung vor dem Stichtag begründen, steht der Verkäufer ein, für Umstände, die die Kommanditistenhaftung ab dem Stichtag begründen, steht der Käufer ein. Die Parteien stellen sich insoweit wechselseitig frei.“ ist nicht klar und verständlich
DB 20/2019 S. 1143>>und deshalb gem. § 307 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Satz 1 BGB unwirksam.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
BGB § 307 Abs. 1 Satz 2
HGB § 172 Abs. 4, §§ 160, 161 Abs. 2
Sachverhalt
Die Klägerin ist eine Gesellschaft, die gewerblich mit Geschäftsanteilen auf dem Zweitmarkt handelt. Mit Kauf- und Übertragungsvertrag vom 25./26.08.2008 verkaufte der Beklagte der Klägerin seinen Kommanditanteil an der MS „B.“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. Reederei KG im Nennwert von 900.000 € für einen Kaufpreis von 525.780 €.
Nach