DER BETRIEB
Pfändung des Gesellschaftsanteils an einer Limited Liability Partnership britischen Rechts

Pfändung des Gesellschaftsanteils an einer Limited Liability Partnership britischen Rechts

BGH, Beschluss vom 03.04.2019 – VII ZB 24/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Zur Pfändung eines Anteils an einer Limited Liability Partnership (LLP) britischen Rechts.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

ZPO § 859 Abs. 1 Satz 1

Sachverhalt

Das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – K. Königstein erließ unter dem 30.11.2015 auf Antrag der Gläubigerin wegen mehrerer titulierter Forderungen in einer Gesamthöhe von 522.512,04 € gegen den Schuldner einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. In dem Beschluss heißt es: … (Red. Anm.: Der Beschlussinhalt kann dem amtlichen Volltext entnommen werden, abrufbar unter RS1304979.)

Die Drittschuldnerin zu 3 ist eine nach britischem Recht auf Grundlage des Limited Liability Partnerships Act 2000 (LLPA) gegründete Limited Liability Partnership (LLP) mit Sitz in G. B., Surrey (Großbritannien) und einer Zweigniederlassung in Frankfurt/M., über die sie ihre Geschäftstätigkeit ausübt. Ihre Gesellschafter sind der Schuldner und der Drittschuldner