DER BETRIEB
ATAD II und hybride Gestaltungen

ATAD II und hybride Gestaltungen

Sebastian Boochs

Sebastian Boochs
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Liebe Leserinnen und Leser,

in den kommenden Monaten wird die Diskussion um internationale Steuergestaltungen wieder verstärkt in den Fokus rücken, da die Anti-Tax-Avoidance-Richtlinie-II bis zum 31.12.2019 in nationales Recht umzusetzen ist. Betroffen von den Änderungen sind sog. Hybride Gestaltungen, d.h. Konstrukte, in denen ein Konzernunternehmen entweder im In- oder Ausland als steuerlich transparent gilt, während es im jeweils anderen Land steuerlich intransparent ist.

Im Ergebnis führen solche Gestaltungen entweder zu einem Abzug der Zahlungen im Land des Zahlenden und im Land des Empfangenden (sog. Double-Deduction-Ergebnis) oder zu einem Abzug im Land des Zahlenden ohne Anerkennung der gleichen Zahlung im Land des Empfangenden (Deduction/No-Inclusion-Ergebnis). Die Umsetzung von ATAD II sieht im Fall eines Double-Deduction-Ergebnisses einen steuerlichen Abzug nur im Mitgliedstaat des Zahlenden vor, während bei Vorliegen eines Deduction/No-Inclusion-Ergebnisses eine Verweigerung des Abzugs der Zahlung durch den Mitgliedstaat des Zahlenden erfolgt.

Für betroffene Unternehmen und die Finanzverwaltung von besonderer Bedeutung werden vor diesem Hintergrund zukünftig detaillierte Informationen über die steuerliche Behandlung von unter die Richtlinie fallenden Sachverhalten im Ausland sein. Mit Blick auf den deutschen Gesetzgeber stellt sich die Frage, inwiefern die heute bereits gültigen Bestimmungen zur Bekämpfung internationaler Steuergestaltungen im Sinne der ATAD-II-Richtlinie wirken. Krause erläutert in ihrem Beitrag anhand von Beispielsfällen für Inbound- und Outboundkonstellationen, welche nationalen Regelungen bereits heute hybriden Gestaltungen entgegenwirken und an welchen Stellen für den deutschen Gesetzgeber Handlungsbedarf besteht.

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