DER BETRIEB
IDW ERS BFA 7: Bilanzierung von Pauschalwertberichtigungen im handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschluss der Kreditinstitute

IDW ERS BFA 7: Bilanzierung von Pauschalwertberichtigungen im handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschluss der Kreditinstitute

Dipl.-Ök. Dr. Christian Gaber, LL.M.

IDW ERS BFA 7 stellt das Rechnungswesen von (insb. nicht-kapitalmarktorientierten) Kreditinstituten vor große Herausforderungen. Diese liegen in der Ermittlung eines Lifetime-Expected-Loss für bestimmte zinstragende Vermögensgegenstände und Eventualverbindlichkeiten des Bankbuchs sowie in der Bestimmung der Bonitätsprämienbarwerte dieser Finanzinstrumente. Die Bemessung von Pauschalwertberichtigungen auf Basis erwarteter Verluste unter Anrechnung von Bonitätsprämien ist vereinbar mit den handelsrechtlichen GoB. Eine Anrechnung von Bonitätsprämienbarwerten verstößt nicht gegen das Realisationsprinzip, sondern ist Folge der Ermittlung eines niedrigeren beizulegenden Werts. Normenkonflikte ergeben sich zwischen IDW ERS BFA 7 und der Bilanzierung bestimmter Kreditderivate nach IDW RS BFA 1 sowie dem gemilderten Niederstwertprinzip. Zu konzeptionell anderen Ergebnissen führt hingegen die auch nach IDW ERS BFA 7 zulässige Übernahme der Risikovorsorge nach