DER BETRIEB
Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Kommentiert von RAin/FAinArbR Dr. Eva Rütz, LL.M. / RAin Ann-Berit Sturm

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.11.2018 – 5 Sa 7/17

Die in einer Abmahnung enthaltenen Angaben stellen personenbezogene Daten i.S.d. DSGVO dar. Wird das Arbeitsverhältnis nach Ausspruch der Abmahnung beendet, ist ein Interesse des Arbeitgebers an der Beibehaltung des Abmahnungsschreibens in der Personalakte regelmäßig nicht mehr ersichtlich. Dem Arbeitnehmer erwächst dann ein Anspruch auf unverzügliche Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte unmittelbar aus Art. 17 Abs. 1 DSGVO.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Der Kläger war zuletzt als Marktleiter bei der Beklagten, die bundesweit Sonderpostenmärkte betreibt, beschäftigt.

Am 02.10.2015 sprach die Beklagte dem Kläger gegenüber eine Abmahnung aus, da dieser eine Weisung der Beklagten missachtet hatte. Im Jahr 2016 kündigte die Beklagte das mit dem Kläger bestehende Arbeitsverhältnis zum Ablauf des 30.06.2016.

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