Arbeitnehmerstatus: Abgrenzung Arbeitnehmer vom freien Mitarbeiter aufgrund des Dienstplans
Kommentiert von RA/FAArbR Dr. Erik Schmid
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.12.2018 – 14 Sa 1501/18
Die Abgrenzung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern gehört zu den „Klassikern“ des Arbeitsrechts. Dieser Klassiker ist regelmäßig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Entscheidungen. Die von der Rechtsprechung des BAG vorgegebenen Abgrenzungskriterien wie Weisungsrecht, Eingliederung in die Arbeitsorganisation, Tragen des unternehmerischen Risikos, Entgeltfortzahlungen, Anzahl der Auftraggeber etc. sind wohl bekannt. Im Einzelfall fällt die Abgrenzung jedoch häufig schwer. (Fast) jede Berufsgruppe – wie z.B. Redakteure, Musikschullehrer, Fahrer, Verkäufer etc. – ist von Abgrenzungsschwierigkeiten betroffen, auch die Nachtwache in einem Obdachlosenheim.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entscheidung
- III. Praxishinweise
I. Sachverhalt
Die Parteien streiten u.a. darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis begründet und ob dies durch außerordentliche Kündigung wieder beendet wurde.
Die