KapESt für vGA einer dauerdefizitären kommunalen Eigengesellschaft
BFH, Urteil vom 11.12.2018 – VIII R 44/15
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
- 1.
Der Ausschluss der Rechtsfolgen einer vGA gem. § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG i.d.F. des JStG 2009 gilt nicht nur für die begünstigte dauerdefizitäre Eigengesellschaft, sondern auch für die kapitalertragsteuerlichen Folgen beim (unmittelbaren oder mittelbaren) Anteilseigner.
- 2.
Der Bestandsschutz gem. § 34 Abs. 6 Satz 5 KStG i.d.F. des JStG 2009 setzt voraus, dass vor dem 18.06.2008 für den konkreten Einzelfall bestandskräftige – oder zumindest unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangene – Bescheide existierten oder eine verbindliche Auskunft erteilt wurde.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und 3
KStG i.d.F. des JStG 2009 § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2, § 34 Abs. 6 Satz 5
Sachverhalt
Die Klägerin ist eine kommunale Gebietskörperschaft, die in den Streitjahren (2003 und 2004) Alleingesellschafterin der Y-GmbH war. Die Y-GmbH war ihrerseits zu 100%