DER BETRIEB
Witwen-/Witwerrente schon vor zehn Jahren Ehezeit

Witwen-/Witwerrente schon vor zehn Jahren Ehezeit

Kommentiert von RA Dr. Thomas Frank

BAG, Urteil vom 19.02.2019 – 3 AZR 150/18

Zuletzt hatte das BAG wiederholt Klauseln für wirksam erachtet, in denen die Leistungspflicht an Hinterbliebene eingeschränkt wird. Eine Regelung, die eine Ehedauer von mindestens zehn Jahren zur Zahlung einer Witwen-/Witwerrente verlangt, wurde dagegen nun vom BAG als unwirksam angesehen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Fazit

I. Sachverhalt

Gegenstand des Rechtsstreits war eine Witwenrente im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, die die Ehefrau eines verstorbenen Mitarbeiters forderte.

In der Vereinbarung über die betriebliche Altersversorgung war die Zahlung einer Witwen- bzw. Witwerrente ausgeschlossen, wenn die Ehe im Zeitpunkt des Todesfalls nicht mindestens zehn Jahre bestanden hatte. Nach nur knapp vier Jahren Ehe wurde deshalb keine Rente an die Witwe des Arbeitnehmers gezahlt. Daher versuchte die Frau, die Rentenzahlung vor den Arbeitsgerichten durchzusetzen. Erst das BAG gab ihr