DER BETRIEB
Cadbury-Test auch für Drittstaaten – Folgerungen aus der EuGH-Entscheidung in der Rs. X-GmbH für die anstehende AStG-Reform

Cadbury-Test auch für Drittstaaten – Folgerungen aus der EuGH-Entscheidung in der Rs. X-GmbH für die anstehende AStG-Reform

StB Dr. Christian Kahlenberg, M.Sc./LL.M.

Auf Basis der sog. Anti-Tax-Avoidance-Directive sind die EU-Mitgliedstaaten zur Einführung bzw. Reform von (bestehenden) Hinzurechnungsbesteuerungsregimen angehalten. Die ATAD gibt dabei nur ein Mindestschutzniveau vor, sodass auch schärfere Maßnahmen ergriffen werden können. Dabei darf der Bogen aber nicht überspannt werden, weil Regelungen außerhalb der ATAD-Vorgaben am Maßstab des Primärrechts zu messen sind. Dies bestätigte der EuGH jüngst mit seinem Judikat in der Rs. X-GmbH (Rs. C-135/17) zur verschärften Hinzurechnungsbesteuerung (§ 7 Abs. 6 AStG).

Inhaltsübersicht

  • I. Hintergrund
  • II. Entscheidung des EuGH
    • 1. Sachverhalt und Vorlagefragen
    • 2. Entscheidung des EuGH
      • a) Anwendung der sog. Stillhalteverpflichtung nur bei Direktinvestitionen
      • b) Systemwechsel erschüttert zeitliches Kriterium
      • c) Rückwirkende Gesetzesänderungen
      • d) Unverhältnismäßige Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit
        • aa) Beschränkung des freien Kapitalverkehrs
        • bb) Rechtfertigungsgründe