Vermögensverwaltender Versicherungsvertrag
Lebensversicherung – Anlagestock – Dispositionsbefugnis
BFH, Beschluss vom 26.03.2019 – VIII R 36/15
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Die Möglichkeit des Berechtigten einer Lebensversicherung, deren Versicherungsleistung von der Wertentwicklung eines Anlagestocks abhängt, aus mehreren standardisierten Anlagestrategien zu wählen, begründet allein keine mittelbare Dispositionsbefugnis i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5
Sachverhalt
Streitig ist die steuerliche Behandlung einer Lebensversicherung, deren Versicherungsleistung von der Wertentwicklung eines Anlagestocks abhängig ist. Die Klägerin schloss auf Vermittlung der X (Deutschland) AG (im Folgenden: X), bei der sie ein Wertpapierdepot unterhielt, im Jahr 2007 eine lebenslängliche Todesfallversicherung mit Einmalprämie (A) bei der Y (Liechtenstein) AG (im Folgenden: Y) ab.
Der Sparanteil der Versicherungsprämie i.H.v. 1.200.000 € wurde von der Klägerin mittels Banküberweisung gezahlt. Er wurde in verschiedene