Anzeigepflicht bei einer steuerbegünstigten Grundstückseinbringung in eine Gesamthand
BFH, Urteil vom 15.01.2019 – II R 39/16
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Bei einer steuerbegünstigten Einbringung eines Grundstücks in eine Gesamthand ist die Verminderung der Beteiligung eines grundstückseinbringenden Gesellschafters am Gesamthandvermögen nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG anzuzeigen, selbst wenn sich der personelle Gesellschafterbestand der Gesamthand nicht ändert.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
GrEStG § 5 Abs. 1 und 3, § 19 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 5
AO § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2, Abs. 2 Satz 1 Alt. 1
Sachverhalt
Die Klägerin ist eine GbR mit den Gesellschaftern R und Z. R als ursprünglicher Alleineigentümer eines Grundstücks veräußerte hiervon am 31.07.2008 einen Miteigentumsanteil von 1/25 an Z. Am selben Tag wurde die Klägerin gegründet, die Miteigentumsanteile am Grundstück von R und Z in die Klägerin eingebracht und diesbezüglich die Auflassung erklärt. An der Klägerin waren R zu 96% und Z zu 4% beteiligt. Im Dezember