GrESt-Pflicht bei Kaufrechtsvermächtnis
Grunderwerbsteuerbarer Vorgang – Kaufrechtsvermächtnis – Übereignungsanspruch aufgrund eines Vermächtnisses
BFH, Urteil vom 16.01.2019 – II R 7/16
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
- 1.
Erwirbt der Vermächtnisnehmer das Recht, von dem Beschwerten den Abschluss eines Kaufvertrags über ein Nachlassgrundstück zu fordern, unterliegt der Kaufvertrag der GrESt.
- 2.
Eine Steuerbefreiung nach dem ErbStG scheidet aus, da Rechtsgrund des Übereignungsanspruchs der Kaufvertrag und nicht das Vermächtnis ist.
- 3.
Ob ein Vermächtnis einen Anspruch auf Übereignung oder ein Recht auf Abschluss eines Kaufvertrags gewährt, ist durch Auslegung des Vermächtnisses zu ermitteln.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
BGB § 133, § 157
ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Nr. 2
Sachverhalt
Die Schwester (S) des Klägers erwarb als Alleinerbin nach dem Tod des Vaters (V) u.a. eine Eigentumswohnung. V hatte zugunsten des Klägers folgendes Vermächtnis angeordnet: „Ich vermache meinem Sohn ein Ankaufsrecht an meiner Eigentumswohnung im Haus M. Der Ankaufspreis entspricht dem Verkehrswert der