DER BETRIEB
GrESt-Pflicht bei Kaufrechtsvermächtnis
Grunderwerbsteuerbarer Vorgang – Kaufrechtsvermächtnis – Übereignungsanspruch aufgrund eines Vermächtnisses

GrESt-Pflicht bei Kaufrechtsvermächtnis

Grunderwerbsteuerbarer Vorgang – Kaufrechtsvermächtnis – Übereignungsanspruch aufgrund eines Vermächtnisses

BFH, Urteil vom 16.01.2019 – II R 7/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen
  1. 1.

    Erwirbt der Vermächtnisnehmer das Recht, von dem Beschwerten den Abschluss eines Kaufvertrags über ein Nachlassgrundstück zu fordern, unterliegt der Kaufvertrag der GrESt.

  2. 2.

    Eine Steuerbefreiung nach dem ErbStG scheidet aus, da Rechtsgrund des Übereignungsanspruchs der Kaufvertrag und nicht das Vermächtnis ist.

  3. 3.

    Ob ein Vermächtnis einen Anspruch auf Übereignung oder ein Recht auf Abschluss eines Kaufvertrags gewährt, ist durch Auslegung des Vermächtnisses zu ermitteln.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BGB § 133, § 157

ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1

GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Nr. 2

Sachverhalt

Die Schwester (S) des Klägers erwarb als Alleinerbin nach dem Tod des Vaters (V) u.a. eine Eigentumswohnung. V hatte zugunsten des Klägers folgendes Vermächtnis angeordnet: „Ich vermache meinem Sohn ein Ankaufsrecht an meiner Eigentumswohnung im Haus M. Der Ankaufspreis entspricht dem Verkehrswert der