DER BETRIEB
Umqualifizierung eines Gewinnanteils aus einer gewerblich geprägten Fondsgesellschaft in eine Tätigkeitsvergütung
Gewerbliche Prägung – Tätigkeitsvergütung – Feststellung zur Einkunftsart – Grundordnung des Verfahrens

Umqualifizierung eines Gewinnanteils aus einer gewerblich geprägten Fondsgesellschaft in eine Tätigkeitsvergütung

Gewerbliche Prägung – Tätigkeitsvergütung – Feststellung zur Einkunftsart – Grundordnung des Verfahrens

BFH, Urteil vom 11.12.2018 – VIII R 11/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen
  1. 1.

    Ob eine gewerblich geprägte Oberpersonengesellschaft aus einer gewerblich geprägten Unterpersonengesellschaft einen Gewinnanteil i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG samt darin enthaltener gem. § 3 Nr. 40 Satz 1 EStG steuerfreier Einnahmen bezieht oder diese Einnahme gem. § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG bei der Oberpersonengesellschaft als Tätigkeitsvergütung zu qualifizieren ist, betrifft verfahrensrechtlich die eigenständigen Feststellungen des Gewinnfeststellungsbescheids zur Einkunftsart und zum Vorliegen steuerfreier Einnahmen gem. § 3 Nr. 40 Satz 1 EStG oder § 3 Nr. 40a EStG. Diese Feststellungen sind insoweit untrennbar miteinander verbunden.

  2. 2.

    Nimmt das FG rechtsfehlerhaft an, ein partiell geänderter Gewinnfeststellungsbescheid werde insoweit nicht gem. § 68 Satz 1 FGO zum Gegenstand eines anhängigen Verfahrens und entscheidet es bewusst über den ursprünglichen Gewinnfeststellungsbescheid als