DER BETRIEB
EuGH-Vorlage zum erfolglosen Unternehmer

EuGH-Vorlage zum erfolglosen Unternehmer

Kommentiert von RiBFH Dr. Hans-Hermann Heidner

BFH, Beschluss vom 27.03.2019 – V R 61/17

Muss ein Stpfl., der einen Investitionsgegenstand im Hinblick auf eine steuerpflichtige Verwendung mit Recht auf Vorsteuerabzug herstellt (hier: Errichtung eines Gebäudes zum Betrieb einer Cafeteria), den Vorsteuerabzug nach Art. 185 Abs. 1 und Art. 187 MwStSystRL berichtigen, wenn er die zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsatztätigkeit (hier: Betrieb der Cafeteria) einstellt und der Investitionsgegenstand im Umfang der zuvor steuerpflichtigen Verwendung nunmehr ungenutzt bleibt?

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
    • 1. Willensunabhängige Erfolglosigkeit
    • 2. Der erfolglose Unternehmer
    • 3. Absichtslose Nichtverwendung und Nichtverwendung in Absicht steuerpflichtiger Verwendung
    • 4. Zur Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage
  • III. Praxishinweis

Streitjahre 2009–2012

I. Sachverhalt

Die Klägerin ist Organträgerin einer GmbH, die ein Alten- und Pflegeheim steuerfrei betreibt. Im Jahr 2003 errichtete die