DER BETRIEB
Umfang der Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids i.S.d. § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG

Umfang der Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids i.S.d. § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG

BFH, Urteil vom 14.11.2018 – I R 47/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen
  1. 1.

    Die in einem Feststellungsbescheid i.S.d. § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG enthaltene Regelung, dass Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter gem. § 7 Abs. 1 AStG steuerpflichtig sind, ist für die Steuerfestsetzung des unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafters bindend (§ 182 Abs. 1 AO). Bei Bestandskraft des Feststellungsbescheids kann nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden, dass die Hinzurechnung dieser Einkünfte unionsrechtlichen Grundfreiheiten widerspricht. Ein Ergänzungsbescheid (§ 179 Abs. 3 AO) mit einem solchen Feststellungsgegenstand kommt nicht in Betracht.

  2. 2.

    Diese Bindungswirkung verstößt nicht ihrerseits gegen Unionsrecht.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

AStG §§ 7, 18

AO § 179 Abs. 3, § 182 Abs. 1

Sachverhalt

DB 24/2019 S. 1364>>

Die Klägerin, eine inländische KapGes., ist seit dem Jahr 2000 nach einer Verschmelzung