DER BETRIEB
Der altersdiskriminierte Fremd-Geschäftsführer: Neue Leitlinien vom BGH für Kündigungsregelungen in Anstellungsverträgen

Der altersdiskriminierte Fremd-Geschäftsführer: Neue Leitlinien vom BGH für Kündigungsregelungen in Anstellungsverträgen

Kommentiert von RA Dr. Sebastian Naber / RA Dr. Willem Schulte

BGH, Urteil vom 26.03.2019 – II ZR 244/17

In seiner Entscheidung vom 26.03.2019 befasst sich der BGH mit der Anwendung des AGG auf Fremd-Geschäftsführer. Dem Urteil ist zu entnehmen, dass der BGH § 6 Abs. 1 Nr. 1 AGG europarechtskonform auslegen und auch auf solche Organmitglieder anwendet, die dem europäischen Arbeitnehmerbegriff unterfallen. Darüber hinaus enthält das Urteil für die Praxis wichtige Aussagen zur Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen wegen des Alters (§ 10 AGG).

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

In der Entscheidung ging es um die Kündigung eines Anstellungsverhältnisses. Die Gesellschaft hatte die Kündigung auf Grundlage einer Klausel in einem befristeten Dienstvertrag ausgesprochen, der vor Ablauf der Befristung eine Kündigung „mit Eintritt des 61. Lebensjahres“ erlaubte. Der gekündigte Fremd-Geschäftsführer wehrte sich gegen die Kündigung, u.a. unter Verweis