Share-Deal-Neuregelung schafft Vollzugsdefizit
Ausweitung der GrESt auf Börsenhandel
Dr. Monika Wünnemann
Neuregelungen im „JStG 2019“ schießen über das Ziel hinaus.
Die Bekämpfung des Steuermissbrauchs durch sog. „Share Deals“ wird schon lange politisch diskutiert und der steuerfreie „Immobilienhandel“ ist der Politik ein Dorn im Auge.
Nun steht das Thema konkret auf der Agenda: In dem Entwurf eines „JStG 2019“, das sich hinter dem eigentlichen Titel „Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ verbirgt, sind konkrete Neuregelungen hierzu enthalten. Ziel ist es, das GrEStG zu verschärfen, damit kein Steuermissbrauch mehr möglich ist.
Die geplanten Neuregelungen zur GrESt in dem „JStG 2019“ gehen zurück auf einen Beschluss der Finanzministerkonferenz im Jahr 2018, mit dem die Länder Maßnahmen zur Reform der GrESt fordern. Diese Vorschläge sind nun eins zu eins in den Entwurf des „JStG 2019“aufgenommen worden und verursachen viel Unruhe.
Zum 01.01