DER BETRIEB
Anspruch auf betriebliche Altersversorgung aufgrund betrieblicher Übung

Anspruch auf betriebliche Altersversorgung aufgrund betrieblicher Übung

Kommentiert von RA Dr. Michael Rein / RA/FAArbR Dr. Boris Alles

BAG, Urteil vom 13.11.2018 – 3 AZR 103/17

Auch in der betrieblichen Altersversorgung können Ansprüche durch eine betriebliche Übung begründet werden. Dies gilt auch bei einem eher untypischen Leistungsinhalt wie einem sog. Rentnerweihnachtsgeld.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Der Beklagte war Arbeitnehmer bei dem Verband der TÜV e.V., der ihm 1980 eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung zugesagt hatte, die sich an die Regelungen für Bundesbeamte anlehnt. Zugleich wurde vereinbart, dass andere als die zugesagten laufenden Leistungen nicht gewährt werden. Der klagende Arbeitgeber zahlte seit Jahrzehnten den Betriebsrentnern jährlich im November eine Sonderzuwendung in Höhe des jeweiligen monatlichen Ruhegehalts für den Monat November („Rentnerweihnachtsgeld“). Der Kläger stellte im Jahr 2009 die Zahlung dieser Sonderzahlung ein, nachdem das LAG Berlin-Brandenburg entschieden