Keine Gewinnerhöhung durch Aufzinsung des KSt-Guthabens nach formwechselnder Umwandlung in eine PersGes.
BFH, Urteil vom 28.11.2018 – I R 56/16
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
§ 37 Abs. 7 KStG ist nach formwechselnder Umwandlung einer Körperschaft in eine PersGes. auf Erträge aus der Aufzinsung des KSt-Guthabens bei der PersGes. anzuwenden, wenn an ihr entweder unmittelbar oder über eine PersGes. mittelbar ausschließlich Körperschaften beteiligt sind (entgegen BMF-Schreiben vom 14.01.2008, BStBl. I 2008 S. 280 = DB 2008 S. 159).
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2
FGO § 107
GewStG § 7
KStG § 37 Abs. 4, 5, 7
UmwStG 2006 § 4 Abs. 2
Sachverhalt
Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, ist durch einen Formwechsel der A International GmbH im Jahr 2008 entstanden. Einziger Gesellschafter der Klägerin ist die A Beteiligungs GbR, an welcher zu 100% die A Holding GmbH beteiligt ist. Für die GmbH wurde ein KSt-Guthaben i.H.v. 1.598.792 € ermittelt und mit Bescheid vom 02.10.2008 festgestellt. Die Abzinsung des KSt-Guthabens bei der GmbH wurde gem. § 37 Abs. 7 KStG bei dieser