DER BETRIEB
Steuerbegünstigtes Vermögen aufgrund einer Poolvereinbarung bei einer KapGes.

Steuerbegünstigtes Vermögen aufgrund einer Poolvereinbarung bei einer KapGes.

BFH, Urteil vom 20.02.2019 – II R 25/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen
  1. 1.

    Die für eine Poolvereinbarung i.S.d. § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 ErbStG erforderlichen Verpflichtungen der Gesellschafter zur einheitlichen Verfügung über die Anteile an einer KapGes. und zur einheitlichen Stimmrechtsausübung können sich aus dem Gesellschaftsvertrag oder einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern ergeben.

  2. 2.

    Die Verpflichtung zu einer einheitlichen Stimmrechtsausübung der hinsichtlich der Verfügung gebundenen Gesellschafter kann bei einer GmbH schriftlich oder mündlich vereinbart werden. Eine einheitliche Stimmrechtsausübung aufgrund faktischen Zwangs, moralischer Verpflichtung oder langjähriger tatsächlicher Handhabung reicht nicht aus.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

ErbStG 2009 § 13a Abs. 1 Satz 1, § 13b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 1 Nr. 3 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 Nr. 2

Sachverhalt

Der Kläger ist Erbe seines im Juli 2009 verstorbenen Vaters (Erblasser). Zum