DER BETRIEB
Ausscheiden gemeinnützigen Wohnungsunternehmens aus Prüfungsverband: anteiliger Beitrag zu Versorgungspflichten des Verbands

Ausscheiden gemeinnützigen Wohnungsunternehmens aus Prüfungsverband: anteiliger Beitrag zu Versorgungspflichten des Verbands

BGH, Urteil vom 07.05.2019 – II ZR 5/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Scheidet ein am 31.12.1989 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkanntes Unternehmen aus dem Prüfungsverband, dem es angehört, aus, beinhaltet seine Verpflichtung, dazu beizutragen, dass die bis zum 02.08.1988 von dem Verband gegebenen Versorgungszusagen erfüllt werden können, eine unbedingte, bedarfsunabhängige Zahlungspflicht gegenüber dem Verband, jedenfalls sofern dieser seinerseits auf Altzusagen beruhende Versorgungsleistungen erbringt.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

WGÜbfG § 3 Abs. 1 Satz 1

Sachverhalt

Der Kläger ist ein genossenschaftsrechtlicher Prüfungsverband und der Dachverband der unternehmerischen Wohnungswirtschaft in N. und B. Die dort ansässigen gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, unter ihnen die beklagte Genossenschaft, waren bis zur Aufhebung des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts zum 01.01.1990 Zwangsmitglieder des Klägers. Die Beklagte gehörte dem Kläger anschließend weiterhin