DER BETRIEB
Keine Erschütterung des Anscheinsbeweises für die Privatnutzung eines Betriebs-Kfz bei Nutzung eines gleichwertigen Privat-Kfz durch die Ehefrau

Keine Erschütterung des Anscheinsbeweises für die Privatnutzung eines Betriebs-Kfz bei Nutzung eines gleichwertigen Privat-Kfz durch die Ehefrau

Kommentiert von RiFG Prof. Dr. Volker Kreft

FG Niedersachsen, Urteil vom 20.03.2019 – 9 K 125/18

Ein Stpfl. kann sich zur Erschütterung des Anscheinsbeweises nicht auf ein für private Fahrten zur Verfügung stehendes Fahrzeug berufen, wenn ihm dieses Fahrzeug z.B. aufgrund seiner Familienverhältnisse nicht ständig und uneingeschränkt zur Verfügung steht. Demzufolge kann der Anscheinsbeweis für die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs nicht unter Verweis auf ein in Status und Gebrauchswert vergleichbares Fahrzeug entkräftet werden, wenn auch der Ehegatte des Stpfl. das vergleichbare und für private Fahrten verfügbare Fahrzeug regelmäßig nutzt.

Inhaltsübersicht

  • I. Problemaufriss
  • II. Sachverhalt
  • III. Entscheidung des Niedersächsischen FG
  • IV. Auswirkungen für die Praxis

Streitjahr 2016

I. Problemaufriss

Nach allgemeiner Lebenserfahrung werden dienstliche oder betriebliche Fahrzeuge, die zu privaten Zwecken zur Verfügung stehen, auch tatsächlich privat genutzt. Dafür spricht der Beweis des