DER BETRIEB
Kapitalmarkt – Neuer Anlauf zur Entwicklung von KMU-Wachstumsmärkten

Kapitalmarkt – Neuer Anlauf zur Entwicklung von KMU-Wachstumsmärkten

Kommentiert von Dr. Arne Kießling / Dr. Carl Friedrich von Laer, LL.M.

Am 18.04.2019 hat das EU-Parlament dem Verordnungsentwurf der Kommission zur Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten (COM/2018/0331) zugestimmt (P8_TA(2019)0439, „Verordnung“) und damit einen weiteren Anlauf unternommen, den Zugang zum Kapitalmarkt für kleine und mittlere Unternehmen („KMU“) zu vereinfachen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Kernpunkte und den Hintergrund der geplanten gesetzgeberischen Novelle.

Inhaltsübersicht

  • I. Hintergrund und Zielsetzung
  • II. Geplante Erleichterungen für KMU
  • III. Einordnung
  • IV. Ausblick

I. Hintergrund und Zielsetzung

Gem. §§ 76 WpHG, 48a BörsG können multilaterale Handelssysteme sowie Freiverkehrsmärkte in Deutschland seit Anfang 2018 unter bestimmten Voraussetzungen als Wachstumsmärkte für sog. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) registriert werden. KMU sind Unternehmen, deren durchschnittliche Marktkapitalisierung in den letzten drei Kalenderjahren weniger