Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld
BFH, Urteil vom 12.03.2019 – IX R 44/17
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld, die auf der Grundlage eines Transfer-Arbeitsverhältnisses und mit Rücksicht auf dieses von der Transfergesellschaft geleistet werden, sind regelmäßig keine Entschädigung i.S.v. § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG, sondern laufender Arbeitslohn i.S.d. § 19 EStG.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 SGB III § 111
Sachverhalt
Der Kläger war seit mehr als 24 Jahren als Arbeitnehmer bei der BAG beschäftigt. Am 17.10.2014 schloss die BAG mit dem Kläger und der ATransfer GmbH – einem rechtlich eigenständigen Unternehmen ohne gesellschaftsrechtliche Verbindung zur BAG – aufgrund der Stilllegung des BAGWerks zum 31.12.2014 einen dreiseitigen Vertrag. Nach Art. 1 dieses dreiseitigen Vertrags wurde das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der BAG zum 31.03.2015 gegen Zahlung