DER BETRIEB
Zurückweisung der Kündigung einer GbR wegen fehlender Vorlage einer Vollmachtsurkunde

Zurückweisung der Kündigung einer GbR wegen fehlender Vorlage einer Vollmachtsurkunde

Kommentiert von RA Fabian Neugebauer, LL.M.

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.03.2019 – 9 Sa 445/18

Die Kündigungserklärung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die nicht von allen Gesellschaftern unterzeichnet ist und der keine Vollmachtsurkunde des unterzeichnenden (vertretungsberechtigten) Gesellschafters beigefügt ist, kann vom Empfänger nach § 174 BGB zurückgewiesen werden. Das vorherige In-Kenntnis-Setzen von einer Bevollmächtigung erfordert eine entsprechende Information durch alle Gesellschafter.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
    • 1. Wirksame Zurückweisung nach § 174 Satz 1 BGB
    • 2. Kein ausreichendes In-Kenntnis-Setzen nach § 174 Satz 2 BGB
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Klägerin war bei der beklagten GbR, deren Gesellschaftszweck die Verwaltung eines Mietobjekts ist, als „Aushilfe für Vermietung“ beschäftigt. Mit am 09.11.2016 persönlich übergebenem Schreiben erklärte die GbR die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Klägerin. Das