DER BETRIEB
Gewinnanrechnung auf die Karenzentschädigung

Gewinnanrechnung auf die Karenzentschädigung

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. Mathias Kühnreich

BAG, Urteil vom 27.02.2019 – 10 AZR 340/18

Das BAG hat sich mit dieser Entscheidung eingehend zu den Grundlagen der Bestimmung der Karenzentschädigung und der jeweiligen Verpflichtungen geäußert. Es stellt fest, dass für die Anrechnung durch anderweite Verwertung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers nach § 74c Abs. 1 Satz 1 HGB maßgeblich ist, ob der Gewinn einer selbstständigen Anschlussbeschäftigung innerhalb des Karenzzeitraums realisiert wird. Das ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer die von ihm geschuldeten Erfüllungshandlungen (z.B. durch vertraglich neu begründete Leistungspflichten) in diesem Zeitraum in der Weise erbracht hat, dass ihm der Anspruch auf die Gegenleistung so gut wie sicher ist. Es kommt also nach Auffassung des BAG nicht darauf an, ob die Gegenleistung innerhalb der Karenzzeit abgerechnet, gezahlt oder fällig wurde.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Einordnung und Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die