DER BETRIEB
Anforderungen an das Zustandekommen eines Anwaltsvertrags bei Einholung einer Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers

Anforderungen an das Zustandekommen eines Anwaltsvertrags bei Einholung einer Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers

BGH, Urteil vom 14.02.2019 – IX ZR 203/18

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Zum Zustandekommen eines Anwaltsvertrags, wenn eine Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers eingeholt werden soll.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BGB §§ 145, 151 Satz 1, § 675

Sachverhalt

Der Beklagte hatte sich als atypischer stiller Gesellschafter an einer Gesellschaft der „G.“ beteiligt und Einlagen von mehr als 20.000 € erbracht. Über das Vermögen der Gesellschaften wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Beklagte beauftragte die klagende Anwaltssozietät mit der Wahrnehmung seiner Interessen gegenüber den Initiatoren und Konzeptanten der „G.“. Der Rechtsschutzversicherer des Beklagten sagte die Übernahme der hiermit verbundenen Kosten zu.

Mit Schreiben vom 09.03.2011 unterrichtete die Klägerin den Beklagten über die Möglichkeit, auch die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften der „G.“ (fortan: WP) auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Der Beklagte unterzeichnete das dem