DER BETRIEB
Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats ohne Neuwahl: Verlust der Beteiligtenfähigkeit

Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats ohne Neuwahl: Verlust der Beteiligtenfähigkeit

Kommentiert von RA/FAArbR Maximilian Baur

BAG, Urteil vom 19.12.2018 – 7 ABR 79/16

Was geschieht mit einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, wenn die Amtszeit des Betriebsrats endet? Auf den ersten Blick scheint die Antwort so einfach wie klar: Der neu gewählte Betriebsrat übernimmt die Beteiligtenstellung des bisherigen Betriebsrats. Welche Folge aber hat es, wenn kein neuer Betriebsrat gewählt wird? Und wie wirkt es sich aus, wenn sich die Neuwahl verzögert? Zu diesen Fragen nahm das BAG jetzt in einem Verfahren Stellung, das ursprünglich die Wahl eines „fliegenden“ Betriebsrats zum Gegenstand hatte.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Arbeitgeber und Betriebsrat stritten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl bei einem Luftfahrtunternehmen.

Bei der Wahl wurde ein einheitlicher Betriebsrat sowohl für das Boden-, als auch für das fliegende Personal gewählt. Das ArbG Leipzig hatte zunächst die Nichtigkeit der Betriebsratswahl