DER BETRIEB
Missachtung des Gebots fairen Verhandelns führt zu Unwirksamkeit von Aufhebungsverträgen
Das BAG prägt Fallgruppen zur Eingrenzung des Gebots fairen Verhandelns

Missachtung des Gebots fairen Verhandelns führt zu Unwirksamkeit von Aufhebungsverträgen

Das BAG prägt Fallgruppen zur Eingrenzung des Gebots fairen Verhandelns

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. André Zimmermann, LL.M. / Ass. Iur. Hendrik Völkerding

BAG, Urteil vom 07.02.2019 – 6 AZR 75/18

In den mit einiger Spannung erwarteten Urteilsgründen aus Februar 2019 legt das BAG eine Aufzählung von Fallgruppen vor, bei deren Vorliegen es zu einer Missachtung des Gebots fairen Verhandelns kommen könne. Anders als noch in der Pressemitteilung ist allerdings nicht mehr die Rede von einem „bewussten“ Ausnutzen, vielmehr reiche schon lediglich schuldhaftes Handeln. Für die Praxis sind diese Fallgruppen noch unzureichend präzisiert.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags.

Die Beklagte beschäftigte die Klägerin als Reinigungskraft. Die Klägerin und der Lebensgefährte der Beklagten, der deren Geschäfte führte, schlossen in der Wohnung der Klägerin einen Aufhebungsvertrag, der die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Zahlung einer Abfindung