Kein Vorsteuerabzugsrecht bei Überlassung von Tankkarten
Kommentiert von RiFG Dr. Michael Hennigfeld
EuGH, Urteil vom 15.05.2019 – C-235/18, Vega International Car Transport and Logistic
Stellt eine Muttergesellschaft ihrer Tochtergesellschaft Tankkarten zur Verfügung, wodurch diese ihre Fahrzeuge nach eigenem Ermessen betanken kann, liegt keine Lieferung von Kraftstoffen der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft vor. Vielmehr ist von einer von der MwSt befreiten Gewährung eines Kredits auszugehen, die das Vorsteuerabzugsrecht für den Kraftstofferwerb ausschließt.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entschiedene Rechtsfragen
- III. Auswirkungen für die Praxis
Streitjahr 2012
I. Sachverhalt
Streitig ist die Vorsteuerabzugsberechtigung im Zusammenhang mit der Überlassung von Tankkarten. Klägerin ist die österreichische Gesellschaft Vega International. Diese überführt Nutzfahrzeuge namhafter Hersteller vom Werk direkt zum Kunden. Diese Dienstleistung lässt sie durch mehrere Tochtergesellschaften in unterschiedlichen Mitgliedstaaten erbringen, z.B