Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld als laufender Arbeitslohn
Kommentiert von RiBFH Dr. Roland Krüger
BFH, Urteil vom 12.03.2019 – IX R 44/17
Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld, die auf der Grundlage eines Transfer-Arbeitsverhältnisses und mit Rücksicht auf dieses von der Transfergesellschaft geleistet werden, sind regelmäßig keine Entschädigung i.S.v. § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG, sondern laufender Arbeitslohn i.S.d. § 19 EStG.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entschiedene Rechtsfragen
- 1. Begriff der Entschädigung i.S.v. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG
- 2. Vorliegen von Arbeitslohn gem. § 19 EStG
- 3. Suspendierung der Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung hindert Lohnzahlung nicht
- III. Bedeutung für die Praxis
Streitjahr 2015
I. Sachverhalt
Der Kläger war seit mehr als 24 Jahren als Arbeitnehmer bei der B-AG beschäftigt. Im Oktober 2014 schloss die B-AG mit dem Kläger und der A-Transfer GmbH aufgrund der Stilllegung des B-AG-Werkes zum 31.12.2014 einen Vertrag, durch den das Arbeitsverhältnis zwischen dem