DER BETRIEB
Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld als laufender Arbeitslohn

Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld als laufender Arbeitslohn

Kommentiert von RiBFH Dr. Roland Krüger

BFH, Urteil vom 12.03.2019 – IX R 44/17

Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld, die auf der Grundlage eines Transfer-Arbeitsverhältnisses und mit Rücksicht auf dieses von der Transfergesellschaft geleistet werden, sind regelmäßig keine Entschädigung i.S.v. § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG, sondern laufender Arbeitslohn i.S.d. § 19 EStG.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entschiedene Rechtsfragen
    • 1. Begriff der Entschädigung i.S.v. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG
    • 2. Vorliegen von Arbeitslohn gem. § 19 EStG
    • 3. Suspendierung der Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung hindert Lohnzahlung nicht
  • III. Bedeutung für die Praxis

Streitjahr 2015

I. Sachverhalt

Der Kläger war seit mehr als 24 Jahren als Arbeitnehmer bei der B-AG beschäftigt. Im Oktober 2014 schloss die B-AG mit dem Kläger und der A-Transfer GmbH aufgrund der Stilllegung des B-AG-Werkes zum 31.12.2014 einen Vertrag, durch den das Arbeitsverhältnis zwischen dem